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§ 2 Vereinszweck


(1) Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung:
1. Stadtsportbund Braunschweig
2. Von öffentlichen Turnieren aller Art zur Beschaffung von Finanzmittel, die ausschließlich zur gemeinnützigen Verwendung für soziale Einrichtungen verwendet werden.
3. Der Fanarbeit in Verbindung der gemeinnützigen Aktionen mit dem Fanhaus.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§ 58 Nr. 1 AO), und zwar durch
• die Erhebung von Beiträgen und Umlagen
• die Beschaffung von Mitteln und Spenden (bei Wettkämpfen, Veranstaltungen, und durch direkte Ansprache von Firmen und Personen)    
• die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit und Werbung aller Art für den Verein.

Die Förderung kann durch zweckgebundenen Weitergabe von Mitteln  wie folgt erfolgen: Das der Verein unmittelbar selbst die Kosten für Zweckausrüstung, Wettkämpfe, sonstige Veranstaltungen, übernimmt und /oder trägt.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Die Organe des Vereins (§ 6) üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

(4) Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

(5) Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(6) Der Verein wahrt parteipolitische Neutralität. Er räumt den Angehörigen aller Völker und ethnischen Herkünften gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz.

Stand: 16.06.2014